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Schadstoffe in Gebäuden

Pestizide / Biozide

Bis zum 01.01.1990 durfte PCP (Pentachlorphenol) als Holzschutzmittel in Wohngebäuden zur Vermeidung von Schimmelpilzen, Holz zerstörenden Pilzen und Insekten eingesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren solche Maßnahmen sogar in den Landesbauordnungen der Länder und der Musterbauordnung verankert.

Mit dem Erlass der PCP-Verbotsordnung vom 13.12.1989 wurde das Inverkehrbringen von PCP mit Wirkung zum 01.01.1990 verboten. Zum damaligen Zeitpunkt war bekannt geworden, dass gesundheitliche Schäden von dem Stoff ausgehen können.

Gebäude mit Schadstoffbelastung

Insbesondere in Holzfertighäusern diverser Hersteller sind auch heute noch Pestizide nachweisbar. Durch Raumluftmessungen und der Entnahme von Hausstaub können solche Belastungen schwerflüchtiger Substanzen auch nach über 40 Jahren noch festgestellt und nachgewiesen werden. Derzeit dient die DIN 68800 als Regelwerk für chemischen und konstruktiven Holzschutz.

weiter mit Schimmelpilzen


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